Kosten Informationen
Wir machen Bildungsrecht. Unsere Spezialisierung zu Ihrem Vorteil!
Die anfallenden Kosten für unsere Beauftragung sind fast immer einzelfallabhängig. Sie sind insbesondere abhängig von Ihrem konkreten individuellen Anliegen.
Doch lassen sich einige grundsätzliche Aussagen treffen. Jedenfalls bestimmte Beratungsleistungen oder Verfahrensarten sind vom Arbeitsaufwand grundsätzlich kalkulierbar.
Kalkulierbarkeit der Kosten ist uns wichtig
Ihre Sicherheit ist unsere Sicherheit
Unsere Beratungsleistungen sollten Sie als nachhaltiges Investment in Ihre Zukunft verstehen.
Mit uns erhöhen Sie Ihre Erfolgsaussichten.
Wir informieren Sie gerne.
Fragen Sie uns!
Unverbindliche Anfragen sind selbstverständlich kostenlos. Dies beinhaltet natürlich nur erste informatorische Anfragen.
Informationen zu Ihrem konkreten Rechtsproblem bzw. ein verbindlicher Rechtsrat kann davon noch nicht umfasst sein. Dies gebietet bereits unser Berufsrecht.
Die meisten Anfragenden haben dafür Verständnis, dass wir mit Ihnen nicht lange telefonieren können, um Sie kostenlos über Ihr gesamtes Anliegen tatsächlich und rechtlich aufzuklären.
Soweit Sie dann eine (verbindliche) Beratung oder eine Interessenvertretung wünschen, vereinbaren wir gerne mit Ihnen so kurzfristig wie möglich einen Gesprächstermin.
Oder wir übernehmen – nach Auftragserteilung – auch kurzfristig, innerhalb von Stunden, ein Mandat.
Der persönliche Kontakt zu unseren Mandanten:innen ist uns ganz besonderes wichtig. Natürlich kann ein Rechtsrat auch schriftlich oder gerne auch telefonisch erfolgen.
In der Regel beauftragen Sie uns für Stellungnahmen oder Gutachten, zur Anfertigung von Schreiben, Schriften und Schriftsätzen oder für die oder mit der Einlegung von Rechtsbehelfen bzw. Rechtsmitteln.
» Beispielsweise:
Widerspruch, Klage(n), einstweiliger Rechtsschutz, Berufung, Revision oder Beschwerde(n) – oder Terminsvertretungen sowie sonstige Beratungsleistungen.
In bestimmten Anliegen sollten bzw. müssen zur effektiven Interessenvertretung bestimmte Beratungsleistungen kombiniert werden, so dass auch der Arbeitsaufwand unterschiedlich ausfallen kann.
Unsere qualitativ hochwertigen Beratungsleistungen sind nicht nur vielfältig, sondern haben aufgrund der Spezialisierung und der Erfahrung einen Preis, der im Verhältnis von Aufwand zur Bedeutung der Angelegenheit steht.
Für das erste Beratungsgespräch richten sich die Kosten insbesondere nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Tätigkeit. Auch ist die Haftungsfrage von Relevanz.
Für ein erstes Beratungsgespräch berechnen wir in der Regel nicht mehr als 190,00 Euro zzgl. 19 % Mwst. Ein erster Anruf, bei dem Sie uns Ihren Sachverhalt, also Ihr Anliegen, schildern, wird erst dann zum ersten (abrechenbaren) Beratungsgespräch, wenn Sie von uns beispielsweise Rechtsinformationen zur Ihrem Anliegen erhalten, über das weitere Vorgehen / die nächsten Schrittte aufgeklärt werden wollen oder wenn wir Ihnen dies mitteilen.
Bevor das Telefonat aber kostenpflichtig wird, weisen Sie auf darauf hin, es sei denn wir vereinbaren breits per E-Mail vorab, dass mit dem Telefonat bereits Beratungsleistungen erbracht werden.
Sollte das Beratungsgespräch ein umfangreiches Rechtsproblem zu Tage fördern oder zeitlich über das gewöhnliche Maß hinausgehen, werden wir Ihnen dies rechtzeitig mitteilen und mit Ihnen ein gesondertes angemessenes Beratungshonorar vereinbaren.
Durch Ihre Mitwirkung – zum Beispiel die Übermittlung von wesentlichen Dokumenten in Vorbereitung auf das Gespräch – lässt sich grundsätzlich eine Effizienzsteigerung erzielen.
Aufgrund dessen kann sich dies auch zu Ihren Gunsten auswirken. Gerade wenn Sie unsicher sind, ob Fristen laufen oder ein Fristende droht.
Wenn und soweit die Mandantschaft keine Honorarvereinbarung trifft, dann richtet sich die Höhe der Kosten in der Regel für alle Folgetätigkeiten, ob nun außergerichtlich oder gerichtlich, nach dem Gegenstandswert bzw. Streitwert.
Diese Wert sind relevant für die Bestimmung der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren. Dafür wird das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zugrunde gelegt. Geregelt sind entsprechende Gebühren oder Gebührensätze, die sich auf Ihren Gegenstandswert bzw. Streitwert beziehen.
Der Gegenstandswert bzw. Streitwert ist in vielen zivilrechtlichen Fällen die streitgegenständliche Summe. Dies ist allerdings nicht abschließend.
In verwaltungsrechtlichen Verfahren gibt es sog. Streitwertkataloge, die Streitwerte für den jeweiligen Verfahrensabschnitt betreffen.
Aber auch hier gibt es Besonderheiten, die von Bundesland zu Bundesland variieren können.
Soweit im Einzelfall die gesetzlichen Kosten nach dem RVG den Aufwand der Bearbeitung nicht decken können, vereinbaren wir mit Ihnen einen Stundensatz, gelegentlich eine Pauschalgebühr.
Diese Pauschalgebühr hat den Zweck, dass sie bereits bei Mandatierung einen Höchstbetrag vor Augen haben.
Dies stellt also bereits von Beginn bis zum Ende der Verfahrensabschnitte für Sie eine wirtschaftliche Kalkulationsbasis dar.
Zumal diese Pauschalgebühr den Vorteil aufweist, dass Sie nur die Kosten bis zu dieser vereinbarten Höhe zahlen. Mehr nicht. Auch keine versteckten Kosten. Auch wenn der Aufwand des Anwalts darüber hinaus geht.
Regelmäßig vereinbaren wir Stundensatzhonorare. Dabei müssen die Bedeutung und die Schwierigkeit Ihrer Angelegenheit im angemessenen Verhältnis Berücksichtigung finden.
Unsere Flexibilität und moderne Preisgestaltung zeigt sich noch an anderer Stelle. Demnach können, soweit das Verfahren dies ermöglicht, natürlich auch absolute (Preis-) Obergrenzen für gleich mehrere Verfahrensabschnitte oder die Kombination von verschiedenen Tätigkeiten vereinbart werden (Deckelungsbeträge).
Schließlich sind im Einzelfall Ratenzahlungen möglich. Hier gehen wir gerne auf ihre individuellen finanziellen Umstände ein. Variable Laufzeiten oder unterschiedliche Raten – Wir finden die für alle Beteiligten passende Lösung. Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig darauf an.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Wenn wir nicht nach RVG abrechnen, so deckt Ihre Rechtsschutzversicherung regelmäßig einen Teil der Kosten.
Schreiben Sie uns Ihre Nachricht
Schildern Sie uns gerne Ihr Anliegen. Ihre Daten und Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden.